Ihre gesetzliche Krankenkasse unterstützt Sie umfassend in der Schwangerschaft – mit Vorsorgeuntersuchungen, Beratungen, Hebammenhilfe und der Entbindung selbst.
Vorsorgeuntersuchungen, Ultraschall, Geburtsvorbereitung, Hebammenbetreuung, Geburtsklinik. Ziel ist es, die Gesundheit von Mutter und Kind zu schützen und frühzeitig Risiken zu erkennen.
Die wichtigsten Leistungen sind im Mutterschutzgesetz und Sozialgesetzbuch festgelegt. Sie erhalten u.a.:
Mutterschaftsgeld und Krankengeld bei Beschäftigungsverbot sind zusätzliche finanzielle Leistungen. So sind Sie medizinisch und sozial abgesichert.
Mütter berichten manchmal von Problemen wie:
Beispiele:
Das kann Unsicherheit und Stress verursachen.
Wir prüfen im Hintergrund Ihre Ansprüche auf Leistungen Ihrer gesetzlichen Krankenkasse und beraten Sie bezüglich eines angemessenen Vorgehens. Der Versicherungs-Terrier erstellt für Sie individuelle Anträge, Antwort- und bei Bedarf auch Widerspruchsschreiben.
Eine gute medizinische Begleitung schützt Sie und Ihr Baby und sorgt für einen gesunden Start ins Leben.
Beispiel:
Regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen erkennen frühzeitig Risiken und verhindern Komplikationen.
Geben Sie sich und Ihrem Kind die bestmögliche Betreuung.
Prüfen Sie, welche Leistungen für Sie in Frage kommen und ob Sie eine ärztliche Verordnung haben oder brauchen. Nutzen Sie unseren kostenlosen Analyse-Service, um herauszufinden, wie hoch Ihre Chancen auf Kostenübernahme sind und in welchem Maße sich der Versicherungs-Terrier für Sie lohnt.
Welche Kosten rund um Schwangerschaft übernimmt die gesetzliche Krankenkasse?
Die Kasse übernimmt Vorsorgeuntersuchungen, zwei Ultraschalluntersuchungen, Hebammenbetreuung und die Geburt im Krankenhaus (§ 24 Abs. 2 SGB V).
Viele zusätzliche Leistungen hängen vom jeweiligen Krankenkassenvertrag ab.
Muss ich die Klinik oder Hebamme frei wählen?
Ja, grundsätzlich besteht freie Wahl von Hebamme und Geburtsklinik.
Einschränkungen gelten nur bei besonderen Versorgungs- oder Hausarztmodellen.
Was ist der Mutterpass und wer stellt ihn aus?
Der Mutterpass dokumentiert alle Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft und gehört zum sächlichen Leistungsanspruch.
Er wird von der Hebamme oder dem Gynäkologen ausgestellt.
Wer zahlt Zusatzleistungen wie z. B. Einzelzimmer oder Doula-Betreuung?
Diese Leistungen sind nur über eine Zusatzversicherung oder mit Einzelfallzustimmung der Krankenkasse erstattungsfähig.
Wir prüfen, ob eine medizinische Notwendigkeit vorliegt.
Übernimmt die Krankenkasse Kosten für eine Wunsch-Geburt (z. B. Wassergeburt, Klinik außerhalb des Wohnorts)?
Nur, wenn eine medizinische Begründung vorliegt.
Wunschleistungen, die über die Regelversorgung hinausgehen, gelten als Eigenanteil.
Wie läuft der Antrag für Hebammenhilfe nach der Geburt ab?
Du wählst deine Hebamme selbst aus dem zugelassenen Hebammenpool.
Die Betreuung in den ersten neun Monaten nach der Geburt wird vollständig erstattet (§ 24 Abs. 2a SGB V).
Zahlt die Kasse bei Risikoschwangerschaft zusätzliche Untersuchungen?
Ja – bei medizinischer Indikation sind zusätzliche Untersuchungen wie Genanalysen, CTG-Monitoring oder häufigere Ultraschalle möglich und erstattungsfähig.
Was tun bei Verweigerung einer Leistung durch die Kasse?
Verlange eine schriftliche Begründung und lege innerhalb eines Monats Widerspruch ein.
Wir stellen dir das passende Musterschreiben zur Verfügung.
Sind Pränataldiagnostik-Kosten übernommen?
Nur bei medizinischer Indikation – etwa bei Verdacht auf Fehlbildungen oder Risiken für Mutter und Kind.
Alle anderen Untersuchungen gelten als Wunschleistungen.
Wer zahlt Kosten bei Frühgeburt oder Mehrlingsschwangerschaft?
Die Krankenkasse übernimmt alle Krankenhauskosten für Mutter und Kind im Rahmen der Regelversorgung.
Zusatzleistungen werden ggf. über eine private Zusatzversicherung oder Versorgungsvereinbarung (VE) abgedeckt.